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Sachkundelehrgang
Schulung zum Erreichen der Sachkunde für das Aufbereiten von Medizinprodukten gemäß §
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Sachkundelehrgang
Schulung zum Erreichen der Sachkunde für das Aufbereiten von Medizinprodukten gemäß § 4 (3) MPBetreibV
RKI-Empfehlung: Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten: Die Sachkunde ist eine gesetzliche Forderung. Sie wird durch die zuständige Behörde kontrolliert und ist Voraussetzung für das Aufbereiten von Medizinprodukten.
Lehrgangsziel: Im Rahmen dieser Schulung werden die Kenntnisse vermittelt, die gemäß § 4 (3) der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) in Verbindung mit der Richtlinie des Robert-Koch-Institutes für Arzneitmittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den "Anforderungen an die Hygiene bie der Aufbereitung von Medizinprodukten" gefordert werden.
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen mit staatlich anerkannten medizinischem Fachberuf, die mit der Aufbereitung der Medizinprodukte beauftragt sind (z. B. Arzthelfer/innen, MTA`s, Krankenschwestern, Schwestern für den Operationsdienst).
Ort, Zeit: Dresden, Magdeburg, Erfurt, Potsdam, Leipzig; die Lehrgänge finden in der Zeit von September 2008 bis Februar 2009 statt
Die Unterlagen zur Anmeldung stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.